Das Marktanreizprogramm - Antragstopp
Förderung erneuerbarer Energien durch das BAFA
Aufgrund der Kürzungen der Fördermittel für das MarktanreizprogrammGesetzlich verankert im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Dient der Nutzung von Erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme. Für genaueren Programminhalt siehe Heizungsförderungen > Förderungen des Bundes durch den Deutschen Bundestag auf 265 Millionen Euro und der anhaltend hohen Nachfrage zu Beginn des Jahres gibt es für das MarktanreizprogrammGesetzlich verankert im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Dient der Nutzung von Erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme. Für genaueren Programminhalt siehe Heizungsförderungen > Förderungen des Bundes 2010 einen Antragstopp.
Betroffene Programme
- Investitionszuschüsse für Solarkollektoren
- Anlagen zur Feuerung fester Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 (Nennwärmeleistung bis 100 kW)
- Effiziente Wärmepumpen (hier sind sowohl die Basisförderung als auch die Bonus-, Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen betroffen)
Anträge für das Marktanreizprogramm
Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschüsse, werden in Kürze ausgezahlt. Anträge, die vor dem Programmstopp eingegangen sind, jedoch noch nicht bewilligt wurden, werden der Reihe nach bearbeitet und ausgezahlt, solange Mittel zur Verfügung stehen.
Stichtag war der 4. Mai. Ab hier eingegangene Einträge werden nur noch entgegengenommen und registriert. Allerdings ist eine Bewilligung und damit Auszahlung nicht möglich, da nicht ausreichend Fördermittel vorhanden sind.
Weitere Auswirkung
Neben dem MarktanreizprogrammGesetzlich verankert im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Dient der Nutzung von Erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme. Für genaueren Programminhalt siehe Heizungsförderungen > Förderungen des Bundes ist das Programm der Nationalen Klimaschutzinitiative von den Einschneidungen betroffen. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der KraftwärmekopplungKWK. Gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme. Geeignet für fossile Brennstoffe und erneuerbare Energien, Siedlungsabfälle und Kernenergie. Oft Anwendung bei Fernwärme. und das Programm für die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen werden sogar rückwirkend gestoppt. Grund hierfür ist die zu hohe Nachfrage. Obwohl nicht mehr alle im letzten Jahr gestellten Anträge bewilligt werden können, sind die Fördermittel 2010 bereits aufgebraucht. Eine Fortsetzung ist erst 2011 denkbar, sofern genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen finden Sie unter www.bafa.de und www.bmu.de
