Einbau einer Pelletheizung – zeitgemäß und klimaschonend

Veröffentlicht am 16. August 2011 von Natalie Wurm
Tags: Pelletheizung, Heizung

Nicht erst seit dem von der Bundesregierung beschlossenem Atomausstieg sind die erneuerbaren Energien in aller Munde. Schon seit Jahren befinden sich moderne Anlagen zur Wärmeenergiegewinnung auf dem Vormarsch. Neben solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen ist hier vor allem die Pelletheizung zu nennen.

Altmodische Heizanlagen sind nicht nur sehr teuer im Unterhalt, vor allem die Ölheizung tut sich durch einen besonders hohen Schadstoffausstoß hervor. Zwar produziert eine Pelletheizung auch klimaschädliches CO², allerdings nur so viel, wie die verbrannten Holzpellets durch Verrottung in der Natur freisetzen würden.

Ein weiteres Argument, was für den Einbau einer Pelletheizung spricht, sind die Förderungen, die von staatlicher Seite her eingestrichen werden können. So fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) den Austausch der alten Heizung gegen eine Pelletheizung mit 36€ pro KW installierter Leistung.

Arbeiten Pelletheizungen besonders effizient ist neben der oben genannten Förderung auch noch der sogenannte Effizienzbonus drin. Dieser wird gewährt, wenn die Vorgaben der EnergieeinsparverordnungEnergieeinsparverordnung = EnEV Ziel dieser Verordnung ist es den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neu errichtete Gebäude gelegt, deren Heizwärmebedarf rechnerisch einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Wie dieser Wert eingehalten wird, ist dem Planer überlassen, es wird lediglich die Obergrenze festgelegt. Hierbei wird der Einsatz erneuerbarer Energien belohnt, da diese positiv in die Rechnung mit eingehen. Energien mit hohen Umwandlungsverlusten wie beispielsweise Strom gehen hingegen negativ mit ein. Um die Obergrenze nicht zu überschreiten ist eine Kombination hochwertiger Wärmedämmung mit hochwertiger Heiztechnik von Nöten. Für Altbauten gilt die EnEV erst, wenn größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Haus verkauft bzw. neu vermietet, ist die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben, der Aufschluss über den Energieverbrauch des Gebäudes gibt. (EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung.) um mindestens 30% unterschritten werden. Um das Ganze abzurunden wird bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage noch ein Kombinationsbonus in Höhe von 500€ an den Bauherren ausbezahlt. Hier ist lediglich zu beachten, dass dieser nicht gemeinsam mit dem Effizienzbonus gewährt werden kann.