Energieausweis schafft mehr Transparenz
Der seit 2009 im Rahmen der EnergieeinsparverordnungEnergieeinsparverordnung = EnEV Ziel dieser Verordnung ist es den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neu errichtete Gebäude gelegt, deren Heizwärmebedarf rechnerisch einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Wie dieser Wert eingehalten wird, ist dem Planer überlassen, es wird lediglich die Obergrenze festgelegt. Hierbei wird der Einsatz erneuerbarer Energien belohnt, da diese positiv in die Rechnung mit eingehen. Energien mit hohen Umwandlungsverlusten wie beispielsweise Strom gehen hingegen negativ mit ein. Um die Obergrenze nicht zu überschreiten ist eine Kombination hochwertiger Wärmedämmung mit hochwertiger Heiztechnik von Nöten. Für Altbauten gilt die EnEV erst, wenn größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Haus verkauft bzw. neu vermietet, ist die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben, der Aufschluss über den Energieverbrauch des Gebäudes gibt. (EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung.) eingeführte Energieausweis sorgte für viel Diskussionsstoff. Neben allen kritischen Stimmen, die den Energieausweis als absolut unnötig erachteten, wurde jedoch für viele schnell deutlich, dass dieser fast ausschließlich Vorteile mit sich bringt. Besonders für alle, die eine Wohnung mieten oder ein Gebäude kaufen wollen, ist der Energieausweis sogar bares Geld wert.
Versteckte Kostenfallen
Da die Energiepreise immer weiter steigen und somit auch die Heizkosten in die Höhe treiben, ist ein Überblick über den Energiehaushalt eines Gebäudes unverzichtbar. Interessenten einer Immobilie wollen schließlich genauestens über den Zustand und die Effizienz der Heizungsanlage sowie über die WärmedämmungReduzierung der Wärmeverluste eines Gebäudes. Entscheidend ist für die Wärmedämmung neben der Bauweise der Einsatz von Dämmstoffen. Man unterscheidet Innen-, Außen- und Kerndämmung. Als Kerndämmung wird die Form der Wärmedämmung der Außenwände bei zweischaligen Mauerwerken bezeichnet. der Fassade Bescheid wissen. Wer weiß, ob nicht aufgrund eines überholten energetischen Zustandes eine versteckte Kostenfalle lauert? Denn erst kürzlich veröffentlichte der Bundesverband des Schornsteigerhandwerks (ZIV) eine Studie, die die Zahl sanierungsbedürftiger Heizungsanlagen in Deutschland auf fast 3 Millionen festlegt.
Energieausweis ist Pflicht
Diese Transparenz bringt nun der Energieausweis. Alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden, brauchen seit 2009 einen Energieausweis. Für Neubauten gilt eine entsprechende Pflicht bereits seit 2002. Diese Unterlagen müssen einem potentiellen Käufer, Mieter oder Pächter vorgelegt werden, wobei eine gute Energiebilanz natürlich auch zu Marketingzwecken verwendet werden darf. Die Gültigkeit eines Energieausweises beläuft sich auf 10 Jahre.
Energetische Zustand und Verbesserungsvorschläge
Auskunft gibt der Energieausweis über den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Herzstück des Ausweises ist eine Farbskala von grün bis rot, welche veranschaulicht, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser verwendet wird. Außerdem werden mögliche Ansatzpunkte für eine Modernisierung genannt. Diese zeigen, welche Maßnahmen durchgeführt werden können und welche Sanierungskosten in den Folgejahren anfallen könnten. Eine Pflicht, diese Vorschläge auch in die Tat umzusetzen, besteht nicht.
Zwei Varianten des Energieausweises
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Als Verbrauchsausweis gibt er auf Basis der Heizkostenabrechnung Auskunft über Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Die für Interessenten an einem Gebäude attraktivere Version, der Bedarfsausweis, richtet sein Augenmerk stärker auf die baulichen Bestandteile des Gebäudes. Individuelle Heizgewohnheiten bleiben bei diesem Energieausweis völlig außen vor.
Quelle: www.dena.de
