Erneuerbare Energien – Änderung der Förderrichtlinien

Veröffentlicht am 26. Februar 2010 von Michael Reineck
Tags: Energieförderungen

Die neuen Termine für die Bonusförderungen 2010

Kesseltauschbonus

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen wird zusätzlich ein 400€ Bonus gewährt, wenn ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel getauscht wird. Rückwirkend gültig für eingegangene Anträge ab dem 01.01.2010.

  • Kesseltauschbonus verlängert bis 31.12.2010 (mit Einschränkungen)

Besonders effiziente Umwälzumpen

Bisherige Anforderungen für eine Förderung werden nun Voraussetzung. Ab dem 1. Juli 2010 ist ein Hydraulischer AbgleichAbstimmung des Wasserdurchflusses durch die Heizungsanlage. Jeder Heizkörper bzw. –kreis soll mit der entsprechend notwendigen Wärmemenge versorgt werden, um die jeweiligen Räume auf Wunschtemperatur zu erwärmen. Bei optimaler Abstimmung sind erhebliche Energieeinsparungen möglich. Hierfür sollte in jedem Heizkreis/ an jedem Heizkörper annähernd der gleiche Druck (gleiche Durchflussmenge) zur Verfügung stehen. Sollte ein hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt werden hat dies eine überhöhte oder geringe Wärmeabgabe einzelner Heizkörper, eine ungleichmäßige Durchströmung, störende Strömungsgeräuschen oder einen hohen Pumpenstrom zur Folge. der Heizungsanlage nötig. Ab 2011 müssen Umwälzpumpen der Effizienzklasse A entsprechen.

  • Förderung besonders effizienter Umwälzpumpen endet am 30.06.2010

Effizienzbonus (Anpassung an die EnergieeinsparverordnungEnergieeinsparverordnung = EnEV Ziel dieser Verordnung ist es den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neu errichtete Gebäude gelegt, deren Heizwärmebedarf rechnerisch einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Wie dieser Wert eingehalten wird, ist dem Planer überlassen, es wird lediglich die Obergrenze festgelegt. Hierbei wird der Einsatz erneuerbarer Energien belohnt, da diese positiv in die Rechnung mit eingehen. Energien mit hohen Umwandlungsverlusten wie beispielsweise Strom gehen hingegen negativ mit ein. Um die Obergrenze nicht zu überschreiten ist eine Kombination hochwertiger Wärmedämmung mit hochwertiger Heiztechnik von Nöten. Für Altbauten gilt die EnEV erst, wenn größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Haus verkauft bzw. neu vermietet, ist die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben, der Aufschluss über den Energieverbrauch des Gebäudes gibt. EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung. 2009)
Bei effizienten Wohngebäuden, die jedoch aufgrund des geringeren Energiebedarfs geringere Kostenersparnisse bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, ist eine höhere Förderung möglich. Ausgenommen sind nun Nichtwohngebäude.

Wärmepumpenförderung

Hier wurden die Förderhöchstsätze herabgesetzt (bei gleichbleibendem Fördersatz). Für neu errichtete Wohngebäude wurden sowohl die Fördersätze als auch der Förderhöchstsatz gesenkt. Die Förderhöchstsätze bei Wohngebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wurden nun eindeutig festgesetzt und hängen nicht mehr von den Nettoinvestitionskosten ab. Ab dem 01.07.2010 muss der COP – Wert mittels Prüfzertifikat nachgewiesen werden. Ab dem 22.02.2010 wird die Innovationsförderung nur noch gewährleistet, wenn Wärmepumpen mindestens einen COP – Wert von 4,7 besitzen. Auch dies muss von einem unabhängigen Prüfinstitut zertifiziert werden.

Kumulierungsverbote

Eine gleichzeitige Förderung durch das MarktanreizprogrammGesetzlich verankert im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Dient der Nutzung von Erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme. Für genaueren Programminhalt siehe Heizungsförderungen > Förderungen des Bundes und das KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. – Programm „Energieeffizient Sanieren“ ist nicht mehr möglich. Darüber hinaus betroffen sind Einzelmaßnahmen der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. – Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“, auch hier ist eine Kombination nicht mehr möglich.

Weitere Informationen sind unter www.bafa.de erhältlich.