Förderung für Solarthermie, Wärmepumpe und Biomasseanlagen

Veröffentlicht am 30. Juli 2010 von Angela Ruck
Tags: Energieförderungen

Antragsstopp aufgehoben

Seit dem 12.07.2010 ist die qualifizierte Haushaltssperre für das MarktanreizprogrammGesetzlich verankert im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Dient der Nutzung von Erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme. Für genaueren Programminhalt siehe Heizungsförderungen > Förderungen des Bundes aufgehoben. Damit können Interessenten nun wieder Förderanträge an die BAFA stellen und die seit 3. Mai gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in Anspruch nehmen.

Neue Förderrichtlinien

Die Förderungen des Marktanreizprogrammes belaufen sich dieses Jahr auf rund 380 Millionen Euro. Nach dem Antragstopp zu Beginn des Jahres, wird mit der Aufhebung das Hauptaugenmerk nun mehr auf die innovativsten Technologien gelegt. Gemeint sind unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Diese Anlagen werden gefördert, um deren Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Im Überblick - was wird gefördert

  • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung
  • Innovative Solarkollektoranlagen (Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung)
  • Pelletkessel (mit Wassertasche)
  • Holzhackschnitzelkessel
  • Hocheffiziente Wärmepumpen

Nicht gefördert werden

Von der Förderung ausgenommen sind Solarthermieanlagen, welche zur reinen Trinkwassererwärmung genutzt werden. Darüber hinaus werden auch Anlagen in Neubauten nicht mehr gefördert. Da nun eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht, welche die Verwendung erneuerbarer Energien vorschreibt, ist hier keine Unterstützung mehr möglich. Ebenso entfällt eine Förderung für bereits etablierte Technologien oder solche mit einer guten Wirtschaftlichkeit wie beispielsweise luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel. Aber auch weniger effiziente Wärmepumpen fallen nicht mehr in das MarktanreizprogrammGesetzlich verankert im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Dient der Nutzung von Erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme. Für genaueren Programminhalt siehe Heizungsförderungen > Förderungen des Bundes .

Im Überblick – keine Förderung für

  • Etablierte Technologien wie Solarthermie zur Trinkwassererwärmung
  • Anlagen in Neubauten
  • Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit
    • Luftgeführte Pelletöfen
    • Scheitholzvergaserkessel
  • Wärmepumpen, welche die Effizienzanforderungen nicht erfüllen

Konditionen je nach Antragsstellung

Wer seinen Antrag vor dem Programmstopp gestellt hat, erhält die Förderungen zu den bis dahin geltenden Konditionen und Förderbeträgen. Wer seinen Antrag jetzt stellt, muss mit den neuen Richtlinien Vorlieb nehmen. Diese gelten zunächst bis Ende 2011.

Quellen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

http://www.energieland.nrw.de/_infopool/page.asp?InfoID=9268

http://www.biallo.de/finanzen/Energie/erneuerbare-energien-MarktanreizprogrammGesetzlich verankert im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Dient der Nutzung von Erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme. Für genaueren Programminhalt siehe Heizungsförderungen > Förderungen des Bundes -wieder-in-kraft.php