Förderung von Pelletheizung nach der BAFA
Durch eine Förderung von Heizungen versucht die Bundesregierung den Energiewandel in Deutschland zu beschleunigen und zu kontrollieren. Insbesondere Pelletheizung stehen wegen ihrer guten Umweltbilanz des Öfteren im Fokus der Förderungen, wie die neue Pelletheizung-Förderung der BAFA beweist.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert:
• Holzpelletöfen mit Wassertasche
• Pelletheizungen
• Hackschnitzelheizungen
• besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
• Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Scheitholz
Ausnahme: In Neubauten sind Biomasseanlagen zurzeit grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des aktuellen Antragsformulars, welches auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) zu finden ist, zu stellen.
Eine Förderung der BAFA wird nach Basisförderung und Bonusförderung unterschieden:
Besonderheiten der Basisförderung
Diese Förderung erhalten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit
- die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere),
- die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente),
- abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und
- im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“
KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2
(Holz) für die thermische Nutzung. Es ist zu beachten, dass nur solche Anlagen förderfähig sind, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gebäudes dienen. Zudem muss für dieses Gebäude vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt worden bzw. eine Bauanzeige gestattet worden sein. Es muss sich des Weiteren um ein Gebäude handeln, dass bereits vor dem 01. Januar 2009 über eine Heizungsanlage verfügte.
Besonderheiten der Bonusförderung
Um für außerordentlich innovative und effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen Anreize zu schaffen, werden diese neben der Basis- zusätzlich durch eine Bonusförderung unterstützt. Diesen Bonus erhält man nur, wenn neben der Heizungsanlage auch eine förderfähige Solaranlage installiert wird. Geht der Antrag hierfür vor dem 30. Dezember 2011 ein, beträgt der Förderbetrag 600 Euro. Ab dem 31. Dezember 2011 als Antragseingangstag verringert sich die Förderung auf 500 Euro.
