Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Biogasanlagen bis 2011 nachgerüstet werden
Bis 2011 müssen alle Biogasanlagen mit speziellen Geräten ausgestattet werden, die es dem Netzbetreiber ermöglichen, im Falle einer Netzüberlastung die Anlage vom Netzt zu nehmen. Diese Regelung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 zu finden. Betroffen sind Biogasanlagen, deren Leistung mehr als 100 kW beträgt und die bereits vor 2009 in Betrieb genommen wurden.
Auf Grund des starken Ausbaus der erneuerbaren Energien reichen die vorhandenen Netzkapazitäten zeitweilig nicht mehr aus, um die gesamte produzierte Energie aufzunehmen. Um dieses Problem zu lösen, musste das sogenannte Einspeisemanagement eingeführt werden. Das Einspeisemanagement vermeidet eine Netzüberlastung, indem die Einspeiseleistung in Zeitpunkten des Überangebots verringert wird. Dabei sind die Netzbetreiber verpflichtet, den regenerativen Energien sowie der mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Energie Vorrang zu geben. Damit aber der Netzbetreiber eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung vornehmen kann, sind spezielle technische Einrichtungen an den Anlagen notwendig.
Bei den Anlagen, die nach dem 01. Januar 2009 in Betrieb gingen, war die regulierende Technik von Anfang an installiert. Bei ihren Vorgängern waren diese Geräte aber noch nicht vorhanden. Die Pflicht zur Installation der erforderlichen Technik liegt beim Anlagenbetreiber, er trägt auch die damit verbundenen Kosten. Kommt er seiner Verpflichtung bis Anfang 2011 nicht nach, so entfällt nach § 16 Abs.6 EEG sein Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung. Nach den Angaben des Fachverbands Biogas sind aber bis jetzt noch viele der alten Biogasanlagen nicht nachgerüstet worden.
Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas, kritisierte die späte Bekanntgabe der Vorgaben durch die Stromnetzbetreiber, die für ihre Netze jeweils eigene Regelungen treffen. Desweiteren ist die Nachrüstung für die Anlagenbetreiber oft sehr teuer. Vor allem bei kleinen und älteren Anlagen ist die Nachrüstung aus diesem Grund oft unwirtschaftlich. Pellmeyer appelliert an die Netzbetreiber, die unverhältnismäßigen Kosten für die Eigentümer der Biogasanlagen zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass diese auch 2011 weiterhin eine EEG-Einspeisevergütung bekommen.
Quellen:
http://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/DE_PM_30_10
http://www.eon-avacon.com/cms/Default.aspx?id=6051&ch=9
