Regelmäßige Anlagenwartung zählt zu den Pflichten der Betreiber von Heizungs- und Warmwasseranlagen

Veröffentlicht am 13. Oktober 2010 von Kristina Weber
Tags: Wissenswertes

Nach §10 Abs.3 der EnergieeinsparverordnungEnergieeinsparverordnung = EnEV Ziel dieser Verordnung ist es den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neu errichtete Gebäude gelegt, deren Heizwärmebedarf rechnerisch einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Wie dieser Wert eingehalten wird, ist dem Planer überlassen, es wird lediglich die Obergrenze festgelegt. Hierbei wird der Einsatz erneuerbarer Energien belohnt, da diese positiv in die Rechnung mit eingehen. Energien mit hohen Umwandlungsverlusten wie beispielsweise Strom gehen hingegen negativ mit ein. Um die Obergrenze nicht zu überschreiten ist eine Kombination hochwertiger Wärmedämmung mit hochwertiger Heiztechnik von Nöten. Für Altbauten gilt die EnEV erst, wenn größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Haus verkauft bzw. neu vermietet, ist die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben, der Aufschluss über den Energieverbrauch des Gebäudes gibt. (EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung.) gehört die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zu den Pflichten des Betreibers von Heizungs- und Warmwasseranlagen.
Vernachlässigt der Anlageninhaber diesen periodischen Heizungs-CheckUp, begeht er nicht nur eine Pflichtverletzung, sondern muss auch die damit verbundenen und verursachten Kosten selbst tragen.
So können Garantieansprüche an Heizkessel nur geltend gemacht werden, wenn diese vorschriftsmäßig gewartet wurden.

Kostenmehraufwand bei Missachtung der Wartung

Durch den Heizbetrieb lagern sich im Heizkessel Rußpartikel ab, welche eine isolierende Wirkung erzeugen und die Wärmeabgabe an das Heizungswasser hemmen. Es kommt zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch von bis zu 7% und zur Verschlechterung des Wirkungsgrades. Zudem trägt der hohe Verschleiß im Brenner dazu bei, dass für den Betreiber der Heizungsanlage zusätzliche Kosten entstehen.

Umfang der Wartung
Um sich vor zusätzlichen Kosten zu schützen, sollte mindestens einmal pro Jahr eine Wartung der Heizungsanlage durchgeführt werden.
Hierzu ist ein Heizungsfachmann zu beauftragen, welcher die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Heizungsanlage überprüft, die Kessel- und Wärmetauscherflächen sowie den Brenner reinigt und die steuerungs- und regelungstechnischen Einrichtungen überprüft. Darüber hinaus gehört die Kontrolle der Sicherungseinrichtungen zu einer vorschriftsgemäßen Wartung.
Welche Mindestanforderungen dabei genau an die Wartung gestellt werden, können der EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung. entnommen werden: Diese sind abhängig von der Anlagenart, der aufgebrachten Leistung und dem verwendeten Brennstoff.
Zusätzlich zur Wartung sollte der Anlageninhaber zweimal im Jahr den Wasserdruck der Heizungsanlage überprüfen und gegebenenfalls Heizkörper entlüften und mit Wasser auffüllen. Im Sommer empfiehlt es sich die Heizung in einem Rhythmus von 1-2 Monate kurz laufen zu lassen um ein Festsetzen zu vermeiden.

Vorteile der Wartung
Eine ordnungsgemäß durchgeführte Wartung hilft nicht nur dabei Energie zu sparen sondern schont durch die Reduzierung von Schadstoffemissionen zusätzlich die Umwelt.
Darüber hinaus ist die richtige Pflege der Heizungsanlage notwendige Voraussetzung um die angesetzte Lebensdauer von 15 – 20 Jahren zu sichern und zu erhöhen. Für den Anlagenbetreiber ergeben sich durch eine erhöhte Ausfallsicherheit und die Sicherung von Garantieansprüchen an den Heizungsbauer, weitere nicht zu unterschätzende Vorteile.
In diesem Rahmen sei darauf hingewiesen, dass eine Wartung keines Falls durch eine Inspektion, welche lediglich eine leichte Reinigung sowie die Messung der Ausgabewerte beinhaltet, zu ersetzen ist.

Wartungsvertrag sichert Kontinuität
Um sicherzugehen, dass die Sichtung und Pflege der Heizungsanlage in regelmäßigen Zeitabständen erfolgt, empfiehlt es sich einen Wartungsvertrag abzuschließen. Ein vollständig ausgefülltes Protokoll dokumentiert dabei die Arbeitsergebnisse und gilt als Grundlage bei der Reklamation von etwaigen Wartungsfehlern.

Quellen:
http://www.verivox.de/nachrichten/wartung-der-heizungsanlage-tipps-der-verbraucherzentrale-15169.aspx
http://www.thema-energie.de/heizung-heizen/heiztechnik/pruefen-warten/wartung-der-heizungsanlage.html