Förderung 2011 von Energiesparberatung

Eine Energiesparberatung hilft, die energetischen Schwachstellen eines Gebäudes aufzudecken. Wer einen Energieberater aufsucht, kann mit Förderungen in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen rechnen.

Förderung durch BAFA

Fördermittel findet man beim BAFA – das Bundesamt unterstützt die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (kurz Vor-Ort-Beratung). Die zum 1. Oktober 2009 geänderte Richtlinie gilt dabei bis zum 31.12.2014. Um Fördermittel zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
So muss beim Beratungsgebäude der Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt worden sein. Wichtig ist außerdem, dass die Gebäudehülle zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu mehr als 50% durch Baumaßnahmen verändert wurde. Eine wichtige Rolle spielt auch der Nutzungszweck des Gebäudes – dieses muss als ein Wohngebäude geplant und errichtet worden sein. Ist dies nicht der Fall, so kann trotzdem gefördert werden, wenn aktuell mehr als 50% der gesamten Fläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Beratungsförderung des BAFA erfolgt in Form eines Zuschusses. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss 300 EUR, für Häuser mit mindestens 3 Wohneinheiten werden 360 EUR gewährt. Gibt der Energieberater zusätzlich Tipps zum Stromsparen, profitiert man von einem Bonus in Höhe von 50 EUR. Wird eine Beratung um bestimmte zusätzliche Inhalte (Thermografie oder Blower-Door-Test) erweitert, kann die Förderung entsprechend erhöht werden, allerdings darf der gesamte Zuschuss nicht mehr als 50% der Brutto-Beratungskosten betragen. Um die Antragstellung muss man sich nicht persönlich kümmern, denn diese gehört zu den Aufgaben des Beraters und erfolgt auf elektronischem Weg. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag immer vor dem Beratungsgespräch eingereicht wird.
Die Vor-Ort-Beratung können neben natürlichen Personen auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche Betriebe, juristische Personen und gemeinnützige Einrichtungen beantragen. Zur Durchführung der Energieberatung sind qualifizierte Ingenieure oder Architekten berechtigt, die erforderliche Fachkenntnisse haben und zudem unabhängig sind. Diese Energieberater werden auch von der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. anerkannt - hier wird eine Energiesparberatung in erster Linie mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Um schnell eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten für Energiesparberatung zu erhalten, benutzen Sie die Fördermittelrechner, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen.

Förderung durch KfW

Mit Zuschüssen unterstützt die KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. im Rahmen ihres Förderprogramms Energieeffizienzberatung (EEB) Freiberufler und privatwirtschaftliche Unternehmen, die den eigenen Energieverbrauch reduzieren wollen. Dabei besteht die Beratung aus zwei Schritten: aus der Initialberatung und der Detailberatung. Während der Initialberatung werden die energetischen Schwachstellen ermittelt und in einem Abschlussbericht dokumentiert. In der Detailberatung wird dann ein Maßnahmenplan erarbeitet, wie die aufgedeckten Probleme behoben werden können. Neben anderen geforderten Aspekten muss der Abschlussbericht des Energieberaters Hinweise auf Fördermöglichkeiten für die notwendigen Energieeffizienzmaßnahmen enthalten.