Fördermöglichkeiten 2011 für Pelletheizung

Fördermittel für Pelletheizungen findet man beim BAFA. Um die finanzielle Unterstützung zu bekommen, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Basisförderung für Pelletheizung

Förderfähig sind Pelletheizungen die der Wärmeerzeugung dienen. Wichtig ist auch, dass diese in einem Gebäude installiert werden, das bereits vor dem Einbau der Pellet-Anlage über ein Heizungssystem verfügte. Außerdem wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs vorausgesetzt. Ab 2011 müssen die Umwälzpumpen, die in der Heizungsanlage eingebaut sind, den Anforderungen der Effizienzklasse A entsprechen.

Heizungsanlagen, deren Nennwärmeleistung zwischen 5 kW und 100 kW liegt, werden mit 36 Euro pro Kilowatt der installierten Nennwärmeleistung gefördert. Verfügt der Pelletofen über eine Wassertasche, so beträgt die Förderung mindestens 1000 Euro. Für Pelletkessel liegt der Mindestförderbetrag bei 2000 Euro. Wurde beim Pelletkessel ein neuer Pufferspeicher installiert, der ein Speichervolumen von 30 I/kW oder mehr aufweist, werden mindestens 2500 Euro gewährt.
Eignet sich ein Pelletkessel zur kombinierten Verbrennung von PelletsPellets, auch Holzpellets genannt, sind zylindrische, genormte Presslinge mit einem Durchmesser von 4 bis 10mm. Sie werden aus getrocknetem, naturbelassenem Restholz hergestellt, wobei keine chemischen Bindemittel zum Einsatz kommen. und Scheitholz, so können auch hier Fördermittel beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der handbeschickte Teil der Heizungsanlage ein Speichervolumen von mindestens 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung hat. Die Förderung entfällt 2011 dagegen für reine Holzvergaserkessel sowie luftgeführte Pelletöfen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite www.pelletheizung-foerderung.de!

Kombinationsbonus

pellets

Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Kombinationsbonus gewährt werden. Wird z.B. parallel zu einer Pelletheizung eine Solaranlage installiert, so kann man einen Bonus in Höhe von 500€ bekommen. Wichtig ist, dass zwischen der Inbetriebnahme der beiden Anlagen nicht mehr als ein halbes Jahr vergeht. Wird diese Frist überschritten, ist keine Gleichzeitigkeit der Maßnahmen mehr gegeben und der Förderungsanspruch entfällt. Auch die Antragstellung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Für jede Heizungsanlage ist dabei ein gesonderter Antrag erforderlich.

Effizienzbonus

Wird ein Pelletofen in einem energieeffizienten Gebäude installiert, kann ein Effizienzbonus gewährt werden. Dies gilt allerdings nur für Wohngebäude. Die Summe der gewährten Fördermittel kann maximal das 1,5-fache der Basisförderung betragen.Wurde 2010 ein Förderungsantrag vom BAFA auf Grund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt, kann die betroffene Heizungsanlage dennoch gefördert werden. Dazu ist aber ein neuer Antrag notwendig. Fördermittel können von Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützigen Organisationen, aber auch von Freiberuflern sowie Unternehmen, an denen überwiegend Kommunen beteiligt sind, beantragt werden. Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Fristen der Antragstellung.

Weitere Förderungen gibt es bei der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden., die den Kauf einer Pellet-Anlage mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Falls Sie mehr über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihre Pelletheizung erfahren möchten, benutzen Sie die Fördermittelrechner im Internet.