Feuerungsanlage (Definition)
Unter einer Feuerungsanlage versteht man eine Anlage in welcher durch Verfeuerung von Brennstoff Wärme erzeugt wird. Dazu gehören nach Definition des BImschV neben der Feuerstätte auch soweit vorhanden Verbindungsstück, Abgaseinrichtung und Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung.
Mögliche Brennstoffe sind beispielsweise Stein- oder Braunkohle, Torfbriketts, Grillholzkohle, naturbelassenes, stückiges und nicht stückiges Holz (Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig; Sägemehl, Späne), Presslinge, Stroh, Heizöl.
