Förderungen der Kommunen

Bonn

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Gefördert wird die Nutzung von Solarthermie und zwar in Form eines einmaligen Zuschusses von 100 EUR/m2 Bruttokollektorfläche. Diese Förderung kann sowohl für Anlagen, die der ausschließlichen Trinkwassererwärmung dienen in Anspruch genommen werden, als auch für Anlagen mit kombinierter Heizungsunterstützung. Voraussetzung ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, die Anlage auf einem Wohngebäude in Bonn installiert und durch ein Fachunternehmen eingebaut wird. Vor der Beauftragung eines Unternehmens muss der Bauherr auf die Förderzusage (Bewilligungsbescheid) warten. Nach abgeschlossener Errichtung muss die ordnungsgemäße Inbetriebnahme vom Fachunternehmen bescheinigt und eine Rechnungskopie vorgelegt werden. Ist dies geschehen kann der Förderbetrag ausgezahlt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, wobei Mieter das Einverständnis des Vermieters benötigen. Ausgeschlossen sind solarthermische Anlagen auf Neubauten. Die verwendeten Kollektoren müssen nicht nur jährlich einen Ertrag von 525 kWh/m2 erbringen, sondern auch die Kriterien des Umweltzeichens RAL – UZ 73 erfüllen.
Da die Fördermittel begrenzt sind, werden die Anträge nach Eingang bearbeitet. Die Förderzusage ist auf 9 Monate begrenzt und innerhalb dieses Zeitraums muss die Anlage fertiggestellt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist einmalig möglich.

Außerdem unterstützt die Stadt Bonn die Verbraucherzentrale NRW bei einem Angebot der Energieberatung für private Haushalte. Diese Beratung beinhaltet Themen wie Energieeinsparung, Wärmeschutzdiagnose, Heizungsdiagnose, Solarstrom- und Solarwärmecheck und weitere.

Bremen

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Die Bremer Umweltberatung e. V. betreut das Förderprogramm „Ökologische Regenwasserbewirtschaftung“. Gefördert werden Regenwassernutzungsanlagen, Dachflächenbegrünung und Maßnahmen, die das Versickern von Niederschlagswasser verbessern oder ermöglichen. Antragsberechtigt sind neben Eigentümern auch Mieter und Pächter. Bei der Nutzung von Regenwasser wird maximal ein Drittel der Kosten bezuschusst, die Obergrenze ist 2.000 Euro. Bei der Entsiegelung von Flächen und bei der Versickerungsförderung ebenso, allerdings mit einer Obergrenze von 3.000 Euro, dabei gilt außerdem der maximale Satz von 12,50 Euro pro Quadratmeter. Bei der Dachbegrünung wird bis zu einem Viertel der förderfähigen Kosten bezuschusst, die Obergrenze ist 5.000 Euro. Für alle Zuschüsse gilt, dass der Wert mindestens 100 Euro beträgt.

In Bremen wird außerdem der Austausch von Elektroheizungen gefördert, um einen größeren Anteil an Heizungssystemen zu erreichen, deren Nutzenergie mit möglichst viel erneuerbarer PrimärenergieEnergiemenge, die ursprünglich in einem Brennstoff steckt (vor der Umwandlung, da diese mit Verlusten verbunden ist). Dient als wesentliche Grundlage der Berechnungen in der Energieeinsparverordnung. Im Gegensatz dazu gibt es die Sekundärenergie, welche durch Umwandlung aus der Primärenergie entsteht. auskommt. Bezuschusst werden sollen Gebäudezentralheizungen mit Warmwasserbereitung. Dieser Investitionszuschuss ist abhängig von dem in Frage kommenden Gebäude, den darin befindlichen Wohneinheiten und der vorhandenen Heizungsart. Bei einem Einfamilienhaus bewegen sich die Zuschüsse zwischen 2.000 Euro und 2.500 Euro, bei einem Zweifamilienhaus zwischen 3.500 Euro und 4.000 Euro.

Außerdem werden von der BreMo Wärmeschutzmaßnahmen im Wohngebäudebestand gefördert. Diese sollen dazu führen, dass der Heizenergiebedarf stetig sinkt. Dieser Zuschuss wird ab einem Gesamtkostenbetrag von 2500 Euro und ab einer bestimmten Mindestdämmstärke gewährt. Das Gebäude darf nicht mehr als 10 Wohneinheiten fassen und nicht nach dem 01.01.1984 gebaut worden sein. Gefördert werden die Außendämmung der Außenwand mit 14 bis 17 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche, die Kerndämmung der Außenwand mit einem Festbetrag von 300 Euro und 2 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche, die Dämmung der Kellerdecke mit 4,50 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche, die Dämmung unter der Dachhaut mit einem Festbetrag von 300 Euro und 6 bis 9 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche und die Dämmung des Dachbodens mit 4,50 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche. Teilweise sind Wärmebildaufnahmen oder Luftdichtheitsmessungen für die Bewilligung notwendig.

Der BUND LV Bremen e.V. bietet eine kostenlose und unabhängige Solarberatung an. Besprochen werden Themen wie Solarthermie, Photovoltaik-Anlagen, Förderprogramme, Anlagenkonzeption und –auslegung, Ertragssimulation, auch zur Amortisation und es kann eine Angebotsprüfung durchgeführt werden.

Förderung der Bremer Energie-Konsens GmbH

Basis der Unterstützung ist die „Förderung einer Heizungssanierung mit daraus resultierender höherer Energieeffizienz“.
Ziel ist es den Schadstoffausstoß zu mindern und den PrimärenergiebedarfEigentlicher Energiebedarf plus Energiemenge, die nötig ist für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung (z.B.: Strom für Pumpen usw.). Wird durch die Energieeinsparverordnung für jedes Haus festgelegt (individuelle Berechnung). Die Obergrenze ist umso niedriger, desto größer das Gebäude ist. zu senken. Unterstützt wird die Modernisierung von Heizungs- und Warmwasseranlagen (max. Leistung von 50 kW), sofern sie im Land Bremen realisiert wird. Nicht förderfähig sind Erneuerungsmaßnahmen in Objekten von Wohnungsbaugesellschaften.

Die Förderung ist in zwei Maßnahmenpakete unterteilt. Maßnahmenpaket A in Höhe von 250 EUR wird für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, für die Berechnung der Förderhöhe, der einzustellenden Pumpenstufe bzw. Betriebspunkte, der Umsetzung und der Einstellung der HeizkurveZeigt grafisch den Zusammenhang zwischen Außentemperatur und Vorlauftemperatur. Bei niedrigen Außentemperaturen ist eine höhere Vorlauftemperatut nötig, als bei hohen. Für ausreichende Erwärmung der Räume benötigt das Wasser in den Heizflächen eine bestimmte Temperatur (von Haus zu Haus und Anlage verschieden). Einstellbar durch einen Regler mit Außentemperaturfühler. Bei optimaler Einstellung sind erhebliche Energieeinsparungen möglich. Optimal: möglichst geringe Vorlauftemperaturen. und der Nutzereinweisung gewährleistet. Maßnahmenpaket B wird für den Einbau einer Heizungspumpe mit der Energieeffizienzklasse A gewährt. Hier beträgt die Förderung 100 EUR.
Paket A kann unabhängig beantragt werden, wohingegen Paket B nur in Verbindung mit Paket A ausgezahlt wird. Zusätzliche Voraussetzung für die Förderung ist der Einbau von Brennwertgeräten oder Holzpellet – Anlagen.

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