Baden-Württemberg
Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger
In Baden-Württemberg werden Demonstrationsvorhaben der rationellen Energiegewinnung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger gefördert. Ziel ist die spürbare Verminderung des Energieverbrauchs und Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energieträger. Es betrifft Techniken, die auf dem Markt noch nicht zu finden sind und zum ersten Mal eingesetzt werden. Der Zuschuss zur Projektförderung übernimmt bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten.
Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ des Ministeriums für Umwelt und Verkehr
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr rief das Programm Klimaschutz-Plus im Jahr 2007 wieder ins Leben, um den CO2 - Ausstoß zu verringern. Das Programm besteht aus drei Elementen:
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CO2 - Minderungsprogramm:
Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, Einsatz von regenerativen Energien zur Wärmeversorgung von bestehenden oder neuen Nichtwohngebäuden und/oder rationelle Energieanwendung in bestehenden oder neuen Nichtwohngebäuden.
Höhe der Förderung:
Je nach Art der Maßnahme und Emissionsminderung bekommt man maximal 15% der Investitionskosten bis zu einer Höhe von maximal 75.000 EUR pro Antragsteller. -
Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz:
Erhöhung der Sachkompetenz im Bereich der Energieeffizienz.
Höhe der Förderung:
Im Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz bekommt man 50% des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 350 EUR pro Arbeitstag und das bis zu fünf Arbeitstage. -
Modellprojekte Klimaschutz:
Förderung zukunftsweisender und technisch weitgehend ausgereifter Techniken mit Potenzial zur CO2 - Einsparung, die noch der Verbreitung bedürfen.
Höhe der Förderung:
Bei Modellprojekten bekommt man je nach Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen, der Multiplikatorwirkung und der Innovationskraft des Vorhabens bis zu 75.000 EUR.
Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft“ der L - Bank Staatsbank
Die L - Bank Staatsbank für Baden-Württemberg betreut das Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“. Gefördert wird dabei der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energieträgern, wie zum Beispiel Anlagen, die mit Solarthermie oder Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 arbeiten. Antragsberechtigt sind neben den Eigentümern, Bauherren und Immobilienbesitzer, deren Immobilie bis zu drei Wohneinheiten haben kann. Das zinsverbilligte Darlehen, um das es dabei geht, wird bewilligt wenn der Antragsteller mindestens eine Wohneinheit selber nutzt. Es können die kompletten Kosten der Anschaffung gefördert werden, falls die Wohnimmobilie nicht den Wert von 100.000 Euro überschreitet. Der Mindestbetrag pro Wohneinheit ist 10.000 Euro, die Obergrenze liegt bei 50.000 Euro.
Förderung des Umweltministeriums
Das Umweltministerium Baden-Württemberg fördert außerdem eine energetische Bewertung des Wohngebäudes und der Heizung. Der Zuschuss wird gewährt, wenn durch die Bewertung eine Erfassung des energetischen Zustands und der Sanierungsmöglichkeiten, um Einsparungen zu erreichen, möglich wird. Die Kosten des Energiesparchecks werden, einen Eigenanteil von 100 Euro ausgenommen, übernommen. Antragsberechtigt sind nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern.
