Brandenburg

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Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR)

Das Land Brandenburg bietet ein Förderprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in traditioneller und industrieller Bauart. Die geförderten Gebäude müssen drei Mietwohnungen oder mehr umfassen, damit von dem Darlehen Gebrauch gemacht werden kann. Das Programm hat sich zum Ziel gemacht, den Gebrauchswert von Mietwohnungen wiederherzustellen und nachhaltig zu erhöhen, städtebauliche Missstände zu beheben, die Menge der CO2 - Emissionen und den Wasser- und Energiebedarf zu verringern und Wohnraum für Haushalte zu erhalten, die nicht autark leben können. Das Darlehen wird bis zur Vollauszahlung tilgungsfrei abgewickelt, danach wird 1% pro Jahr getilgt.

Kredit für Kommunen – Energetische Gebäudesanierung

Förderkriterien

Förderart

Darlehen

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Infrastruktur

Fördergebiet

Brandenburg

Förderberechtigte

Kommunen; Öffentliche Einrichtungen

Ansprechpartner

InvestitionsBank des Landes Brandenburg ILB

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2 – Ausstoßes an Gebäuden zur Verfügung zu stellen.

Gefördert werden

Gefördert werden energetische Sanierungen auf Neubauniveau und Maßnahmen zur Energieeinsparung an bis zum 01.01.1990 fertig gestellten

  • Schulen des ersten Bildungsweges
  • Schulsporthallen
  • Kindertagesstätten sowie
  • ganzjährig genutzten Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit

Energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Investitionspakt)

Förderkriterien

Hinweis:

Die Antragsfrist endete am 31. August 2009. Über die Fortsetzung des Programms wurde nach Angaben des Ministeriums des Innern noch nicht entschieden.

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist Maßnahmen der energetischen Modernisierung an bzw. in öffentlichen Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden zu fördern und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzvorgaben des Landes und des Bundes zu leisten.

Gefördert werden

Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien REN – Programm

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Beratung; Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien.

Fördergebiet

Brandenburg

Förderberechtigte

Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung

Ansprechpartner

InvestitionsBank des Landes Brandenburg ILB

Geltungsdauer

31.12.2009

Hinweis:

Die Richtlinie galt bis zum 31. Dezember 2009. Auskunft erteilt die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB).

Förderung von

Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum in Innenstädten

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbar Energien; Wohnungsbau & -modernisierung

Fördergebiet

Brandenburg

Förderberechtigte

Privatpersonen

Ansprechpartner

InvestitionsBank des Landes Brandenburg ILB

Geltungsdauer

31.12.2011

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum zur nachhaltigen Einsparung insbesondere von Wärmeenergie, zur Minderung des CO2 – Ausstoßes sowie zur Beseitigung baulicher Missstände zu fördern.

Voraussetzungen

Zu beachten

Die Grundförderung dieses Zuschusses beträgt 18.000 EUR. Haushalte mit geringen Einkünften können einen weiteren Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR erhalten. Zudem sind weitere 5.000 EUR möglich, wenn man die für den Neubau verbindlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) einhält, jedoch maximal in Höhe von 50% der nachgewiesenen Kosten. Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen ist für den denkmalpflegerischen Mehraufwand ein weiterer Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR möglich.