Brandenburg
Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR)
Das Land Brandenburg bietet ein Förderprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in traditioneller und industrieller Bauart. Die geförderten Gebäude müssen drei Mietwohnungen oder mehr umfassen, damit von dem Darlehen Gebrauch gemacht werden kann. Das Programm hat sich zum Ziel gemacht, den Gebrauchswert von Mietwohnungen wiederherzustellen und nachhaltig zu erhöhen, städtebauliche Missstände zu beheben, die Menge der CO2 - Emissionen und den Wasser- und Energiebedarf zu verringern und Wohnraum für Haushalte zu erhalten, die nicht autark leben können. Das Darlehen wird bis zur Vollauszahlung tilgungsfrei abgewickelt, danach wird 1% pro Jahr getilgt.
Kredit für Kommunen – Energetische Gebäudesanierung
Förderkriterien
| Förderart | Darlehen |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Brandenburg |
| Förderberechtigte | Kommunen; Öffentliche Einrichtungen |
| Ansprechpartner | InvestitionsBank des Landes Brandenburg ILB |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2 – Ausstoßes an Gebäuden zur Verfügung zu stellen.
Gefördert werden
Gefördert werden energetische Sanierungen auf Neubauniveau und Maßnahmen zur Energieeinsparung an bis zum 01.01.1990 fertig gestellten
- Schulen des ersten Bildungsweges
- Schulsporthallen
- Kindertagesstätten sowie
- ganzjährig genutzten Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit
Energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Investitionspakt)
Förderkriterien
Hinweis:
Die Antragsfrist endete am 31. August 2009. Über die Fortsetzung des Programms wurde nach Angaben des Ministeriums des Innern noch nicht entschieden.
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist Maßnahmen der energetischen Modernisierung an bzw. in öffentlichen Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden zu fördern und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzvorgaben des Landes und des Bundes zu leisten.
Gefördert werden
- WärmedämmungReduzierung der Wärmeverluste eines Gebäudes. Entscheidend ist für die Wärmedämmung neben der Bauweise der Einsatz von Dämmstoffen. Man unterscheidet Innen-, Außen- und Kerndämmung. Als Kerndämmung wird die Form der Wärmedämmung der Außenwände bei zweischaligen Mauerwerken bezeichnet. des Daches oder der obersten Geschossdecke
- WärmedämmungReduzierung der Wärmeverluste eines Gebäudes. Entscheidend ist für die Wärmedämmung neben der Bauweise der Einsatz von Dämmstoffen. Man unterscheidet Innen-, Außen- und Kerndämmung. Als Kerndämmung wird die Form der Wärmedämmung der Außenwände bei zweischaligen Mauerwerken bezeichnet. der Außenwände
- WärmedämmungReduzierung der Wärmeverluste eines Gebäudes. Entscheidend ist für die Wärmedämmung neben der Bauweise der Einsatz von Dämmstoffen. Man unterscheidet Innen-, Außen- und Kerndämmung. Als Kerndämmung wird die Form der Wärmedämmung der Außenwände bei zweischaligen Mauerwerken bezeichnet. des Bodens gegen Erdreich
- Austausch der Fenster/Türen oder der Verglasung bei Holz- oder Kunststoffrahmen
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Beleuchtung
- Austausch der Wärmeerzeugungsanlage und/oder die mit der Sanierung verbundene Heizflächenerneuerung
- Installation von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken sowie
- im Zusammenhang mit der energetischen Erneuerung stehende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien REN – Programm
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Brandenburg |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung |
| Ansprechpartner | InvestitionsBank des Landes Brandenburg ILB |
| Geltungsdauer | 31.12.2009 |
Hinweis:
Die Richtlinie galt bis zum 31. Dezember 2009. Auskunft erteilt die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB).
Förderung von
- Verbesserung der Energieeffizienz bezogen auf den Einsatz von PrimärenergieEnergiemenge, die ursprünglich in einem Brennstoff steckt (vor der Umwandlung, da diese mit Verlusten verbunden ist). Dient als wesentliche Grundlage der Berechnungen in der Energieeinsparverordnung. Im Gegensatz dazu gibt es die Sekundärenergie, welche durch Umwandlung aus der Primärenergie entsteht.
- Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch durch Nutzung der vorhandenen Potenziale an Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 , Erdwärme, Wasserkraft und Sonnenenergie
- Einführung und Anwendung innovativer Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien und zur rationellen Energieanwendung und Energiespeicherung
- Erarbeitung umsetzungsfähiger Energiekonzepte und –studien
- Energieberatung für Industrie und Gewerbe sowie
- Durchführung von Veranstaltungen, die der Umsetzung der energiepolitischen Ziele des Landes dienen
Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum in Innenstädten
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Energieeffizienz & Erneuerbar Energien; Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet | Brandenburg |
| Förderberechtigte | Privatpersonen |
| Ansprechpartner | InvestitionsBank des Landes Brandenburg ILB |
| Geltungsdauer | 31.12.2011 |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum zur nachhaltigen Einsparung insbesondere von Wärmeenergie, zur Minderung des CO2 – Ausstoßes sowie zur Beseitigung baulicher Missstände zu fördern.
Voraussetzungen
- Energetische Sanierung muss mindestens auf Neubauniveau erfolgen (entsprechend den Vorschriften der EnergieeinsparverordnungEnergieeinsparverordnung = EnEV Ziel dieser Verordnung ist es den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neu errichtete Gebäude gelegt, deren Heizwärmebedarf rechnerisch einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Wie dieser Wert eingehalten wird, ist dem Planer überlassen, es wird lediglich die Obergrenze festgelegt. Hierbei wird der Einsatz erneuerbarer Energien belohnt, da diese positiv in die Rechnung mit eingehen. Energien mit hohen Umwandlungsverlusten wie beispielsweise Strom gehen hingegen negativ mit ein. Um die Obergrenze nicht zu überschreiten ist eine Kombination hochwertiger Wärmedämmung mit hochwertiger Heiztechnik von Nöten. Für Altbauten gilt die EnEV erst, wenn größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Haus verkauft bzw. neu vermietet, ist die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben, der Aufschluss über den Energieverbrauch des Gebäudes gibt. )
- Gebäude muss vor dem 2. Oktober 1990 fertiggestellt worden sein
- Förderung ist nur innerhalb der innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete möglich
- Bauherr muss einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 15% beitragen
- Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragstellung darf die folgenden Grenzen nicht überschreiten:
- für den Bauherrn 70.000 EUR
- für den Ehepartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 50.000 EUR
- für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 30.000 EUR
Zu beachten
Die Grundförderung dieses Zuschusses beträgt 18.000 EUR. Haushalte mit geringen Einkünften können einen weiteren Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR erhalten. Zudem sind weitere 5.000 EUR möglich, wenn man die für den Neubau verbindlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) einhält, jedoch maximal in Höhe von 50% der nachgewiesenen Kosten. Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen ist für den denkmalpflegerischen Mehraufwand ein weiterer Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR möglich.
