Mecklenburg-Vorpommern
Die Förderungen im Bereich Energie (Nutzung erneuerbarer Energien, energetische Modernisierung usw.) mit Landesmitteln sind insgesamt gering.
Privatpersonen werden zur Zeit vergebens nach möglichen Zuschüssen oder Darlehen suchen. Gefördert werden momentan mehr Unternehmen und Kommunen.
Klimaschutz – Förderrichtlinie
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Mecklenburg – Vorpommern |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Verband/ Vereinigung |
| Ansprechpartner | Landesförderinstitut Mecklenburg – Vorpommern LFI |
| Geltungsdauer | 31.12.2013 |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen.
Gefördert werden
Mitfinanziert werden
- innovative Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere die Nutzung von Sonnenenergie, Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 , GeothermieErdwärme. Gehört zu den regenerativen Energien. Wärme, die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeichert ist. Direkte Nutzung möglich, sowohl zum Heizen bzw. Kühlen als auch zur Gewinnung von elektrischem Strom. sowie Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien
- investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer Kraftstoffe und Antriebe sowie Wasserstoff-Infrastrukturmaßnahmen
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen und zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Zertifizierungen und Informationskampagnen zum Klimaschutz
Von der Förderung ausgeschlossen sind in der Regel Photovoltaikanlagen sowie Anlagen, die eine Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) Das Ziel des Gesetzes ist in § 1 EEG dargestellt: „Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.“und gleichzeitig eine Investitionszulage erhalten.
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, welcher I.d.R. 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt.
Bei besonders innovativen oder wirksamen Vorhaben oder Maßnahmen mit besonderem Multiplikatoreffekt kann im Ausnahmefall eine höhere Förderquote gewährt werden.
Energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden in Mecklenburg – Vorpommern (Investitionspaltrichtlinie)
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Mecklenburg – Vorpommern |
| Förderberechtigte | Kommunen |
| Ansprechpartner | Landesförderinstitut Mecklenburg – Vorpommern (LFI) |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es Investitionen zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden zu unterstützen.
Gefördert werden
Gefördert werden besonders innovative oder für das Land modellhafte Beiträge zur Energieeinsparung und Vorhaben, die besonders viel Energie einsparen.
Förderfähig sind die Kosten von Maßnahmen zur Minderung des Primärenergiebedarfs, insbesondere zur Minderung des Bedarfs an fossiler Energie einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien. Zusätzlich können Ausgaben für eine umfassende bauliche Erneuerung gefördert werden, wenn das Gebäude einer Gesamtmaßnahme eines Städtebauförderungsprogramms zuzuordnen ist oder wenn die energetische Sanierung bezogen auf das Vorhaben prägend bleibt.
