Mecklenburg-Vorpommern

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Die Förderungen im Bereich Energie (Nutzung erneuerbarer Energien, energetische Modernisierung usw.) mit Landesmitteln sind insgesamt gering.

Privatpersonen werden zur Zeit vergebens nach möglichen Zuschüssen oder Darlehen suchen. Gefördert werden momentan mehr Unternehmen und Kommunen.

Klimaschutz – Förderrichtlinie

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Infrastruktur

Fördergebiet

Mecklenburg – Vorpommern

Förderberechtigte

Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Verband/ Vereinigung

Ansprechpartner

Landesförderinstitut Mecklenburg – Vorpommern LFI

Geltungsdauer

31.12.2013

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen.

Gefördert werden

Mitfinanziert werden

Von der Förderung ausgeschlossen sind in der Regel Photovoltaikanlagen sowie Anlagen, die eine Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) Das Ziel des Gesetzes ist in § 1 EEG dargestellt: „Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.“und gleichzeitig eine Investitionszulage erhalten.

Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, welcher I.d.R. 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt.
Bei besonders innovativen oder wirksamen Vorhaben oder Maßnahmen mit besonderem Multiplikatoreffekt kann im Ausnahmefall eine höhere Förderquote gewährt werden.

Energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden in Mecklenburg – Vorpommern (Investitionspaltrichtlinie)

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Infrastruktur

Fördergebiet

Mecklenburg – Vorpommern

Förderberechtigte

Kommunen

Ansprechpartner

Landesförderinstitut Mecklenburg – Vorpommern (LFI)

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es Investitionen zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden zu unterstützen.

Gefördert werden

Gefördert werden besonders innovative oder für das Land modellhafte Beiträge zur Energieeinsparung und Vorhaben, die besonders viel Energie einsparen.
Förderfähig sind die Kosten von Maßnahmen zur Minderung des Primärenergiebedarfs, insbesondere zur Minderung des Bedarfs an fossiler Energie einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien. Zusätzlich können Ausgaben für eine umfassende bauliche Erneuerung gefördert werden, wenn das Gebäude einer Gesamtmaßnahme eines Städtebauförderungsprogramms zuzuordnen ist oder wenn die energetische Sanierung bezogen auf das Vorhaben prägend bleibt.