Niedersachsen
Niedersachsen ist bemüht seine Einwohner in Sachen Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen.
Insgesamt fallen die Förderungen jedoch eher gering aus.Kommunen haben mehr Möglichkeiten als Unternehmen und Privatpersonen. Unter anderem macht sich Niedersachen die KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. Darlehen zu Nutze und reicht diese mit einer weiteren Vergünstigung an die Antragsteller weiter.
Energetische Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (Investitionspakt)
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Niedersachsen |
| Förderberechtigte | Kommunen |
| Ansprechpartner | Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) |
| Geltungsdauer | 31.12.2013 (Antragstellung jeweils bis zum 1. Juni eines Kalenderjahres) |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es die energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden zu unterstützen. Dazu gehören Vorhaben zur Minderung des Primärenergiebedarfs, insbesondere zur Minderung des Bedarfs an fossiler Energie einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Gefördert werden
- in den Gebieten der Städtebauförderung: die energetische Modernisierung und umfassende bauliche Erneuerung des Gebäudes
- außerhalb der Gebiete der Städtebauförderung: in Kommunen in einer besonders schwierigen Haushaltslage die energetische Modernisierung des Gebäudes
Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen
Förderkriterien
| Förderart | Darlehen |
| Förderbereich | Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet | Niedersachsen |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung |
| Ansprechpartner | Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es die Sanierung bzw. Modernisierung von selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum durch die Verbilligung von Darlehen der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. Bankengruppe aus dem Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (Einzelmaßnahmen) zu unterstützen.
Unterstützt werden
- Wärmedämmungen der
- Außenwände
- des Daches und/oder
- der obersten Geschossdecken
- von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume
- von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie
- der Kellerdecke zum kalten Keller
- die Erneuerung der Fenster und der Außentüren
- der Einbau einer Lüftungsanlage sowie
- der Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mind. 10.000 EUR je Wohneinheit, betragen kann. Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 EUR je Wohneinheit bis max. 10 Mio. EUR je Kreditnehmer.
Nutzung regenerativer Energien/Energiesparmaßnahmen in der Region Hannover
1. Region Hannover
Die Region Hannover fördert den Einsatz regenerativer und ressourcensparender Energien innerhalb des Regionsgebietes. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Privathaushalten und Vertreter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Ziel ist es den Anteil an der Nutzung erneuerbarer Energien durch Anlagen zur Verwertung von Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 zu erhöhen.
Beispiele für Förderungen:
- Der Zuschuss für einen Um- oder Neubau eines Passivhauses als Einfamilienhaus liegt in einer Höhe von 6.000 Euro inkl. Qualitätssicherung.
- Der Zuschuss von effizienten Erdwärme- und Grundwasserpumpen einschließlich hydraulischem Abgleich liegt in einer Höhe von 1.000 Euro.
2. "proKlima"
Der Klimaschutz-Fonds "proKlima" fördert Energiesparmaßnahmen in Alt- und Neubauten und unterstützt die Nutzung regenerativer Energien. Der Fonds wird im Wesentlichen von den Stadtwerken Hannover und der Stadt Hannover, von weiteren Kommunen in der Region Hannover und anderen Institutionen getragen. Zuschüsse gibt es für Vorhaben im Gebiet der Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen und Ronnenberg.
Beispiele für Förderungen:
- Im Programmteil "Kraft-Wärme-Kopplung" wird u.a. der Einbau von Blockheizkraftwerken gefördert. Der Zuschuss beträgt je nach Wirtschaftlichkeit der Anlage maximal 12.000 Euro.
- Eine Förderung von maximal 6.000 Euro gibt es im Programmteil "Neubau" für den Bau von Passivhäusern je Wohnung.
- Im Programmteil "Altbau" gibt es für die Umsetzung mindestens einer energetischen Modernisierungsmaßnahme bis zu 75% der förderfähigen Kosten und maximal 500 Euro pro Gebäude. Bei Unterschreitung des Neubauniveaus um mindestens 50% beträgt der Förderbetrag bis zu 75% der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro.
