Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen versucht Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen im selben Maße zu unterstützen. Besonders belohnt werden Pasivhäuser und 3 Liter Häuser.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern fallen die Förderungen hier jedoch eher gering aus.
Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Nordrhein-Westfalen |
| Förderberechtigte | Kommunen |
| Ansprechpartner | Zuständige Bezirksregierung |
| Geltungsdauer | 30.06.2013 |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Gebäuden, die als soziale Infrastruktur in den Gemeinden genutzt werden, zu unterstützen.
Mitfinanziert werden
- Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere Beratungs- und Planungsleistungen sowie
- Durchführungsmaßnahmen zur energetischen oder baulichen Erneuerung einschließlich der Verwendung erneuerbarer Energien sowie die Erstellung des Energiebedarfsausweises
Progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Markteinführung
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Nordrhein-Westfalen |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung |
| Ansprechpartner | Bezirksregierung Arnsberg |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es die Markteinführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und rationellen Energieverwendung zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und der Reduktion der CO2 – Emissionen zu leisten.
Mitfinanziert werden
- Anlagen zur Verwertung von AbwärmeAbwärme ist Wärmeenergie, die bei Kraft- oder Wärmeerzeugung sowie beim Betrieb technischer Geräte frei gesetzt wird. Sie wird meist ungenutzt an die Umwelt abgeleitet, damit das Gerät oder die Anlage nicht überhitzt. In der Abwärme liegt ein großes Potential, da sie zu Heizzwecken verwendet werden kann.
- regeltechnische Einrichtungen computergestützter Mess-, Regel- und Speichersysteme
- Wärmepumpen mit kombinierter Raumwärme- und Warmwasserversorgung (Muster- bzw. Pilotanlagen)
- thermische Solaranlagen für die Brauchwassererwärmung
- der Neubau von Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 -, Biogas- und Rapsölanlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 150 kW
- Wasserkraftanlagen bis 1000 kW el installierter Leistung
- Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 kW P (in Passivhäusern und sog. 3-Liter-Häusern ab 1 kW P) als Multiplikatoranlagen
- Passivhäuser und Gebäude im 3-Liter-Hausstandard in Solarsiedlungen
- Anlagen des Wärmeabnehmers im Zusammenhang mit Nah- und Fernwärmenetzen mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, industrieller AbwärmeAbwärme ist Wärmeenergie, die bei Kraft- oder Wärmeerzeugung sowie beim Betrieb technischer Geräte frei gesetzt wird. Sie wird meist ungenutzt an die Umwelt abgeleitet, damit das Gerät oder die Anlage nicht überhitzt. In der Abwärme liegt ein großes Potential, da sie zu Heizzwecken verwendet werden kann., thermischer Verwertung von Abfällen oder regenerativen Energien
- Anlagen zur Auskopplung und Verteilung von FernwärmeHierbei werden Gebäude zur Versorgung mit Heizung und Warmwasser mit Wärme beliefert. Diese wird in großen Kraftwerken gewonnen und über wärmegedämmtes Rohrsystem transportiert. in neuen Fernwärmeversorgungsgebieten auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, industrieller AbwärmeAbwärme ist Wärmeenergie, die bei Kraft- oder Wärmeerzeugung sowie beim Betrieb technischer Geräte frei gesetzt wird. Sie wird meist ungenutzt an die Umwelt abgeleitet, damit das Gerät oder die Anlage nicht überhitzt. In der Abwärme liegt ein großes Potential, da sie zu Heizzwecken verwendet werden kann., thermischer Verwertung von Abfällen und regenerativen Energien sowie
- besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur rationellen Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen- Fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Erdöl - Regernative Brennstoffe wie Sonnenenergie, Biomassen, Windenergie, Wasserkraft (Gezeiten) und Geothermie - Kernenergie mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von der zu fördernden Maßnahme abhängt.
Beispiele Förderungen:
- Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Einfamilienhäusern werden mit 1.000 Euro, maximal 20% der Investitionskosten, gefördert. In Passivhäusern und 3-Liter-Häusern in Solarsiedlungen beträgt der Fördersatz 1.200 Euro.
- Systeme, die zu einer mindestens 15%igen Verbesserung der Energienutzung beitragen, werden mit 15% der Investitionssumme gefördert.
- Solarthermie in Passivhäusern und Mehrfamilienhäusern werden mit 200 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.
- Passivhäuser und Gebäude im 3-Liter-Hausstandard in Solarsiedlungen werden folgendermaßen gefördert:
- 3.500 Euro für Einfamilienhäuser – PassivhausGebäude mit einer Lüftungsanlage und guter Wärmedämmung. Eine klassische Heizung ist hier normalweise nicht mehr nötig. Wärme wird passiv gewonnen aus Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen oder technischen Geräten. Mehrkosten gegenüber eines Neubaus werden meist mit 5% - 10% angegeben.
- 2.800 Euro für Einfamilienhäuser - 3-Liter-Haus in Solarsiedlungen
- 2.200 Euro pro Wohnung für Gebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten – PassivhausGebäude mit einer Lüftungsanlage und guter Wärmedämmung. Eine klassische Heizung ist hier normalweise nicht mehr nötig. Wärme wird passiv gewonnen aus Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen oder technischen Geräten. Mehrkosten gegenüber eines Neubaus werden meist mit 5% - 10% angegeben.
- 1.800 Euro pro Wohnung für Gebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten - 3-Liter-Haus in Solarsiedlungen.
