Nordrhein-Westfalen

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Nordrhein-Westfalen versucht Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen im selben Maße zu unterstützen. Besonders belohnt werden Pasivhäuser und 3 Liter Häuser.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fallen die Förderungen hier jedoch eher gering aus.

Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Infrastruktur

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte

Kommunen

Ansprechpartner

Zuständige Bezirksregierung

Geltungsdauer

30.06.2013

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Gebäuden, die als soziale Infrastruktur in den Gemeinden genutzt werden, zu unterstützen.

Mitfinanziert werden

  • Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere Beratungs- und Planungsleistungen sowie
  • Durchführungsmaßnahmen zur energetischen oder baulichen Erneuerung einschließlich der Verwendung erneuerbarer Energien sowie die Erstellung des Energiebedarfsausweises

Progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Markteinführung

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte

Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es die Markteinführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und rationellen Energieverwendung zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und der Reduktion der CO2 – Emissionen zu leisten.

Mitfinanziert werden

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von der zu fördernden Maßnahme abhängt.

Beispiele Förderungen: