Rheinland-Pfalz

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Als Privatperson hat man in der Rheinland-Pfalz weniger Möglichkeiten im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. gefördert zu werden als in anderen Bundesländern.

Die Ansprüche für Zuschüsse bzw. Darlehen sind relativ hoch und vor allem Passivhäuser und Energiegewinnhäuser werden neben Niedrigenergiegebäuden unterstützt.

Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Wohnungsbau & -modernisierung

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Förderberechtigte

Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtung; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung

Ansprechpartner

EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V.

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es Musterlösungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Verbindung mit dem Einsatz regenerativer Energien zu unterstützen.

Gefördert werden

Mitfinanziert werden folgende Vorhaben:

  • Neubau von Passiv- und Energiegewinnhäusern (Effizienzhaus 55)
  • Sanierung von bestehenden Niedrigenergiegebäuden (Effizienzhaus 85, Effizienzhaus 70) sowie
  • Einsatz innovativer Konzepte für Wohngebäude auf Basis noch wenig verbreiteter Technik

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Bauherren und Hauseigentümer privat genutzter Wohngebäude. Andere nicht zu Wohnzwecken dienende Gebäude können nach Einzelfallprüfung gefördert werden.

Voraussetzungen

Neubau von Energiegewinngebäuden

Neubau von Passivhäusern (Effizienzhaus 55)

Bestehende Niedrigenergiehäusern (Effizienzhaus 85 und 70)

Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, welcher bei neu errichteten Energiegewinn- oder Passivhäusern zwischen 2.500 und 25.000 EUR, bei bestehenden Niedrigenergiehäusern bei maximal 40.000 EUR liegt. Besonders innovative Konzepte werden mit einem Betrag zwischen 2500 EUR und 5000 EUR, max. 50000 EUR pro Objekt (einschließlich Grundförderung) gefördert.

Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Infrastruktur

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Förderberechtigte

Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Verband/ Vereinigung

Ansprechpartner

EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V.

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es Investitionen in Anlagen im Energiebereich in Verbindung mit dem verstärkten Einsatz regenerativer Energien zu unterstützen und damit die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.

Gefördert werden

Mitfinanziert werden folgende Bauvorhaben:

  • Errichtung eines neuen/Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes zwischen mindestens zwei Gebäuden
  • Biomassefeuerungsanlagen
  • Solarthermieanlagen inklusive zugehöriger Wärmespeicher
  • Wärmepumpenanlagen
  • Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz

Höhe der Förderung

Die Förderung wird in Form eines Zinszuschusses mit einer Laufzeit von 7 Jahren gewährt. Im 1. Jahr beträgt dieses 2,5% der förderfähigen anerkannten Aufwendungen. Es findet eine jährliche Verminderung um eine fiktive Tilgung von 10% auf den ursprünglich bewilligten Betrag statt. Das maximale Investitionsvolumen beträgt 5 Mio. EUR, die Bagatellgrenze liegt bei 30.000 EUR.