Rheinland-Pfalz
Als Privatperson hat man in der Rheinland-Pfalz weniger Möglichkeiten im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. gefördert zu werden als in anderen Bundesländern.
Die Ansprüche für Zuschüsse bzw. Darlehen sind relativ hoch und vor allem Passivhäuser und Energiegewinnhäuser werden neben Niedrigenergiegebäuden unterstützt.
Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet | Rheinland-Pfalz |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtung; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung |
| Ansprechpartner | EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V. |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es Musterlösungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Verbindung mit dem Einsatz regenerativer Energien zu unterstützen.
Gefördert werden
Mitfinanziert werden folgende Vorhaben:
- Neubau von Passiv- und Energiegewinnhäusern (Effizienzhaus 55)
- Sanierung von bestehenden Niedrigenergiegebäuden (Effizienzhaus 85, Effizienzhaus 70) sowie
- Einsatz innovativer Konzepte für Wohngebäude auf Basis noch wenig verbreiteter Technik
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Bauherren und Hauseigentümer privat genutzter Wohngebäude. Andere nicht zu Wohnzwecken dienende Gebäude können nach Einzelfallprüfung gefördert werden.
Voraussetzungen
Neubau von Energiegewinngebäuden
- Primärenergiekennwert nach EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung. 2009 muss Anforderungen eines entsprechenden Referenzgebäudes um mind. 45% unterschreiten (Effizienzhaus 55)
- Spezifische TransmissionswärmeverlustWärmemenge, die durch einen Körper transportiert wird, wobei zwischen zwei Außenflächen ein Temperaturunterschied besteht. Wärmeableitung. Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmwirkung.Mit zusätzlichem Bezug auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche gibt dieser Wert einen Hinweis auf die Qualität des Wärmeschutzes. HT‘ muss den in der EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung. angegebenen Höchstwert um mind. 30% unterschreiten
Neubau von Passivhäusern (Effizienzhaus 55)
- Energiekennwert Heizwärme nach gültigem PassivhausGebäude mit einer Lüftungsanlage und guter Wärmedämmung. Eine klassische Heizung ist hier normalweise nicht mehr nötig. Wärme wird passiv gewonnen aus Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen oder technischen Geräten. Mehrkosten gegenüber eines Neubaus werden meist mit 5% - 10% angegeben.-Projektierungspaket (PHPP) von weniger als 15kWh/m2 im Jahr nachzuweisen
Bestehende Niedrigenergiehäusern (Effizienzhaus 85 und 70)
- Primärenergiekennwert nach EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung. 2009 muss Anforderungen an einen entsprechenden Neubau um mind. 15% bzw. 30% unterschreiten
- Spezifische TransmissionswärmeverlustWärmemenge, die durch einen Körper transportiert wird, wobei zwischen zwei Außenflächen ein Temperaturunterschied besteht. Wärmeableitung. Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmwirkung.Mit zusätzlichem Bezug auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche gibt dieser Wert einen Hinweis auf die Qualität des Wärmeschutzes. HT' darf den in der EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung. angegebenen Höchstwert des entsprechenden Neubaus nicht unterschreiten bzw. muss diesen um 15% unterschreiten
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, welcher bei neu errichteten Energiegewinn- oder Passivhäusern zwischen 2.500 und 25.000 EUR, bei bestehenden Niedrigenergiehäusern bei maximal 40.000 EUR liegt. Besonders innovative Konzepte werden mit einem Betrag zwischen 2500 EUR und 5000 EUR, max. 50000 EUR pro Objekt (einschließlich Grundförderung) gefördert.
Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung
Förderkriterien
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | |
| Fördergebiet | Rheinland-Pfalz |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Verband/ Vereinigung |
| Ansprechpartner | EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V. |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es Investitionen in Anlagen im Energiebereich in Verbindung mit dem verstärkten Einsatz regenerativer Energien zu unterstützen und damit die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.
Gefördert werden
Mitfinanziert werden folgende Bauvorhaben:
- Errichtung eines neuen/Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes zwischen mindestens zwei Gebäuden
- Biomassefeuerungsanlagen
- Solarthermieanlagen inklusive zugehöriger Wärmespeicher
- Wärmepumpenanlagen
- Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie
- Maßnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz
Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines Zinszuschusses mit einer Laufzeit von 7 Jahren gewährt. Im 1. Jahr beträgt dieses 2,5% der förderfähigen anerkannten Aufwendungen. Es findet eine jährliche Verminderung um eine fiktive Tilgung von 10% auf den ursprünglich bewilligten Betrag statt. Das maximale Investitionsvolumen beträgt 5 Mio. EUR, die Bagatellgrenze liegt bei 30.000 EUR.
