Sachsen
Die Förderprogramme des Bundeslandes Sachsen fallen eher spärlich aus.
Die energetische Sanierung von Wohnraum ist die einzige Möglichkeit für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten, wenn sie bestehende Gebäude mit einer WärmedämmungReduzierung der Wärmeverluste eines Gebäudes. Entscheidend ist für die Wärmedämmung neben der Bauweise der Einsatz von Dämmstoffen. Man unterscheidet Innen-, Außen- und Kerndämmung. Als Kerndämmung wird die Form der Wärmedämmung der Außenwände bei zweischaligen Mauerwerken bezeichnet. optimieren wollen. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien und eine effiziente Energienutzung werden unterstützt.
Energetische Sanierung von Wohnraum
Förderkriterien
| Förderart | Darlehen |
| Förderbereich | Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet | Sachsen |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung |
| Ansprechpartner | Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) |
Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderung ist es Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden auf der Grundlage einer energetischen Bewertung zu unterstützen.
Mitfinanziert werden
- Investitionen zur Verbesserung der WärmedämmungReduzierung der Wärmeverluste eines Gebäudes. Entscheidend ist für die Wärmedämmung neben der Bauweise der Einsatz von Dämmstoffen. Man unterscheidet Innen-, Außen- und Kerndämmung. Als Kerndämmung wird die Form der Wärmedämmung der Außenwände bei zweischaligen Mauerwerken bezeichnet.
- zur Nutzung erneuerbarer Energien und
- zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens, wobei die notwendige energetische Bewertung als Zuschuss gewährt wird. Das Darlehen kann bis zu 90% der Ausgaben decken, beträgt jedoch maximal 50.000 EUR je Wohneinheit, wobei die Bagatellgrenze bei 5.000 EUR liegt. Der Zuschuss beträgt bis zu 100% der Ausgaben, maximal jedoch 500 EUR je Wohngebäude.
Wichtig!
Die Laufzeit des Darlehens ist auf 20 Jahre festgelegt. Der Zinssatz ist vom Sanierungsergebnis abhängig.
Bei Unterschreitung der Mindestanforderungen der Energieeinsparverodnung beträgt der Zinssatz in den ersten zehn Jahren 2% pro Jahr und ab dem elften Jahr 3,5% pro Jahr.
Bei Erreichen der Anforderungen an ein Neubauvorhaben werden über die gesamte Laufzeit 1,5% erhoben. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in gleichhohen monatlichen Raten. Das Darlehen wird mit mindestens 5% pro Jahr getilgt, wahlweise ist ein tilgungsfreies Jahr möglich
Das Gebäude muss durch einen Sachverständigen gemäß EnergieeinsparverordnungEnergieeinsparverordnung = EnEV
Ziel dieser Verordnung ist es den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neu errichtete Gebäude gelegt, deren Heizwärmebedarf rechnerisch einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Wie dieser Wert eingehalten wird, ist dem Planer überlassen, es wird lediglich die Obergrenze festgelegt.
Hierbei wird der Einsatz erneuerbarer Energien belohnt, da diese positiv in die Rechnung mit eingehen. Energien mit hohen Umwandlungsverlusten wie beispielsweise Strom gehen hingegen negativ mit ein. Um die Obergrenze nicht zu überschreiten ist eine Kombination hochwertiger Wärmedämmung mit hochwertiger Heiztechnik von Nöten.
Für Altbauten gilt die EnEV erst, wenn größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Haus verkauft bzw. neu vermietet, ist die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben, der Aufschluss über den Energieverbrauch des Gebäudes gibt. energetisch bewertet werden. Die Bewerbung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Das Wohngebäude muss älter als zwei Jahre alt sein. Eine Kombination mit anderen Fördermittel ist möglich.
