Schleswig-Holstein

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In Schleswig-Holstein wird die industriell-technische und energetische Nutzung von nachwachsenden Roh- und Reststoffen aus der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Energetische Nutzung von Biomasse im ländlichen Raum

Förderkriterien

Förderart

Zuschuss

Förderbereich

Energieeffizienz & Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. ; Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Förderberechtigte

Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen; Verband/ Vereinigung

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Geltungsdauer

31.12.2011

Ziel der Förderung

Ziel dieser Förderung ist es die energetischen Nutzung von Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 zu unterstützen. Gefördert werden

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (40% der Aufwendungen) oder eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses (50% der Aufwendungen).