Marktanreizprogramm

Allgemeine Informationen zu den Förderungen 2011

Um die Änderungen der Förderrichtlinien 2010 einzusehen, lesen Sie bitte den Blogbeitrag Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. –Änderung der Förderrichtlinien.

Wichtig: Antragstopp aufgehoben

Hinweis

Seit Februar dieses Jahres können nun auch land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe Anträge für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt fördern lassen. Hier gilt das zweistufige Antragsverfahren. Dies bedeutet, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen ist.

Förderung

Im Rahmen des Marktanreizprogrammes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert die BAFA Maßnahmen, die eine Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen.
Ziel ist es durch Investitionsanreize den Absatz derartiger Technologien zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Die BAFA fördert die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen bis 40m2 Bruttokollektorfläche und größere Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina. Darüber hinaus werden automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung ebenso unterstützt wie handbeschickte Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 15 bis 50 kW (Scheitholzvergaserkessel). Auch effiziente Wärmepumpen werden befürwortet.
Besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien werden nach bestimmten Richtlinien begünstigt. So gilt dies für große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40m2 Bruttokollektorfläche, für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse„Unter dem Begriff „Biomasse“ werden sämtliche Stoffe organischer Herkunft (d.h. kohlenstoffhaltige Materie) verstanden. Biomasse beinhaltet damit - die in der Natur lebende Phyto- und Zoomasse (Pflanzen und Tiere), - die daraus resultierenden Rückstände (z.B. tierische Exkremente), - abgestorbene (aber nicht fossile) Phyto- und Zoomasse (z.B. Stroh) und - im weiteren Sinne alle Stoffe, die beispielsweise durch eine technische Umwandlung und/oder eine stoffliche Nutzung entstande sind bzw. anfallen […]“ KALTSCHMITT Martin (Hrsg.); HARTMANN Hans (Hrsg.); HOFBAUER Hermann (Hrsg.): Energie aus Biomasse : Grundlagen, Techniken und Verfahren. 2. Auflage. Berlin : Springer Verlag, 2001. – 2009 korrigierter Nachdruck. – S.2 (bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung) und für besonders effiziente Wärmepumpen.
Neben dieser Basisförderung gibt es noch ein Bonussystem, das die Förderbeträge deutlich erhöhen kann, und welches hier erläutert werden soll.

Kumulierung

Wenn die Gesamtförderung das Zweifache des nach den Richtlinien gewährten Förderbetrages nicht überschreitet, dann ist eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen möglich. Sollte dies dennoch geschehen, werden die Fördermittel des Bundes auf die vorstehende Förderhöchstgrenze gekürzt.
Allerdings gibt es auch Kumulierungsverbote. Für Anträge, die nach dem 22.02.2010 beim BAFA eingehen, darf keine Förderung aus den KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. – Förderprogrammen „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 152, 430 bzw. 218) und „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157) beantragt bzw. in Anspruch genommen werden.
Uneingeschränkt zulässig ist die Kombination mit den Nummern 157, 218 und 430, wenn eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus vorliegt. Hier muss keine Anrechnung des KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. – Förderbetrages auf das Zweifache der BAFA – Förderung erfolgen.

Antragsstellung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, was im Folgenden durch Gruppe 1 bezeichnet wird. Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler werden in Gruppe 2 angesprochen.

Gruppe 1 muss den Antrag auf Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen. Gefördert werden Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits in Betrieb sind. Es ist nicht notwendig mit der Investition zu warten bis ein Antrag gestellt oder dieser bewilligt wurde.
Gruppe 2 muss beachten, dass im Gegensatz zu Gruppe 1 der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden muss (gilt für Vorhaben, die bis zum 30. September 2009 noch nicht begonnen wurden). Wird dies nicht eingehalten ist eine Förderung aufgrund vorzeitigen Beginns nicht möglich. Der Zuwendungsbescheid wird unter der Prämisse erstellt, dass die Maßnahme innerhalb von 9 Monaten nach Erhalt des Bescheids abgeschlossen sein muss.
Für die Antragsstellung müssen stets die aktuellen Antragsformulare verwendet werden. Originalunterlagen sollten erst nach Aufforderung eingereicht werden, da sie sonst nicht zurück geschickt werden.

Hier die Allgemeinen Informationen in Kurzform.

Im Folgenden werden nun die einzelnen förderfähigen Anlagen genauer beschrieben.