Der altbackene Bausparvertrag
Jeder ab 16 Jahren kann einen Bausparvertrag abschließen. Das Prinzip ist einfach: man zahlt mehrere Jahre auf sein Bausparkonto ein und kann sich dann entscheiden, ob man den angesparten Betrag ausbezahlt haben oder ein Bauspardarlehen aufnehmen möchte.
Das Darlehen wird durch die noch nicht zuteilungsfähigen Guthaben anderer Bausparer finanziert. Diese Methode des Zusammenschlusses bietet zwar die Möglichkeit zinsgünstige Darlehen aufzunehmen, macht aber auch in gewisser Weise abhängig. Zudem ist eine Gewährleistung des gewünschten Zuteilungszeitpunktes nicht möglich.
Ablauf beim Bausparen
Vor Abschluss eines Bausparvertrages überlegen Sie sich auf welche Summe sich dieser belaufen soll und schließen dann dementsprechend den Vertrag bei einer Bausparkasse ab.
Ansparphase
In der Ansparphase zahlen Sie monatlich oder vierteljährlich den Regelsparbetrag, welcher 3 bis 10 Promille der festgelegten Bausparsumme beträgt, ein. Diese Zahlung ist verpflichtend und viele Banken behalten sich bei Nichteinhaltung eine Vertragskündigung vor.
Zuteilungsphase
Sobald Sie 40% oder 50% der Bausparsumme einbezahlt haben und diese gewisse Zeit festlag, haben Sie die Möglichkeit ein Bauspardarlehen aufzunehmen und sich den gesamten Betrag auszahlen zu lassen. Das Darlehen beläuft sich meist auf die Differenz zwischen der festgelegten Bausparsumme und dem gegenwärtigen Bausparguthaben.
Die Zuteilung erfolgt von seitens der Bank, welche hierfür verschiedene Voraussetzungen festsetzen kann. Diese sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgehalten und können je nach Tarif und Institut variieren.
- Mindestguthaben: i.d.R. 40-50% der Bausparsumme. Dieses sogenannte angesparte Bausparguthaben setzt sich aus den summierten Einzahlungen, den Zinsen und Prämien zusammen.
- Mindestvertragsdauer: festgelegter Zeitraum zwischen Abschluss und dem frühestmöglichen Zuteilungszeitpunkt.
- Mindestbewertungszahl: im Vertrag festgelegte Bewertungszahl, die für eine Zuteilung erreicht sein muss
Bewertungszahl
- Dient dazu die Reihenfolge der Zuteilung festzulegen
- Errechnung aufgrund der Basis von Sparsumme und Spardauer
- Der Bausparer mit der höchsten Bewertungszahl, kann den Bausparvertag als erstes einlösen
Zu beachten ist allerdings, dass hier eine gewisse Unsicherheit besteht. Es ist weder bekannt wie viel Kapital zum Zeitpunkt der Zuteilung zur Verfügung steht, noch ob der gewünschte Termin der Auszahlung eingehalten werden kann.
Darlehensphase
In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen getilgt. Die Dauer und Höhe der Tilgung hängt von der gewählten Tarifvariante ab. Die Zinssätze wurden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt.
Nachrangige Absicherung
- Grundbucheintrag (Beleihungsauslauf < 80% des Beleihungswertes)
- Negativerklärung (Zusicherung künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheit zur Verfügung zu stellen – Verfügungs-, Belastungs-, Verpflichtungsverbote)
- Blankodarlehen (für Beträge unter 10.000 Euro) (keine Stellung von bewertbaren, grundpfandrechtlichen Sicherheiten)
Vorteile eines Bausparvertrag
Aufgrund der gleichbleibenden Zinsen, welche meist sehr niedrig sind und der gleichbleibenden Kreditrate, bietet diese Finanzierungsform eine hohe Planungssicherheit.
Zudem können in der Ansparphase die Raten meist flexibel erhöht oder gesenkt werden, was eine Anpassung an die momentane finanzielle Lage ermöglicht.
Außerdem gibt es die Möglichkeit vom Staat unterstützt zu werden. Dieser greift z.B.: Verheirateten unter die Arme, welche einen zu geringen Verdienst aufweisen.
Nachteile eines Bausparvertrag
Besonders von Nachteil ist hierbei allerdings, dass eine Zuteilung von Seiten des Geldinstituts, zu dem gewünschten Zeitpunkt, nicht erfolgen muss. Diese hängt auch von der aktuellen Finanzmarktsituation ab und mitunter sind monatelange Wartezeiten nötig. Daher sollte man sich im Vorhinein überlegen, wann man die Mittel verwenden möchte und dementsprechend die Ansparrate ausrichten.
Zudem macht das derzeitige Zinstief den Bausparern zu schaffen. Festgelegte Guthabenzinsen oder mögliche Boni wurden bei Vertragsabschluss festgelegt und werden nicht angepasst. Dadurch können, vor allem Bausparverträge, welche vor 6 bis 8 Jahren abgeschlossen wurden, nicht mehr rentabel geführt werden, da die momentanen Zinsen niedriger sind als die damals vereinbarten.
