Fördermittel für Solaranlagen

Wer Sonnenenergie nutzen möchte und 2011 die Anschaffung einer Solaranlage plant, findet hierfür verschiedene Fördermöglichkeiten. Der Staat fördert Solaranlagen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden.) beantragt werden können.

Förderung von Solaranlagen durch KfW

Die KfWKreditanstalt für Wiederaufbau. KfW ist eine staatliche Bank und bietet unter anderem zahlreiche Förderprogramme in Bereichen Bau, Wohnen und Energie. Gefördert wird z.B. die energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnräumen oder der Bau von energiesparenden Gebäuden. unterstützt die Nutzung der Solarenergie u.a. im Rahmen des Förderprogramms „Erneuerbare EnergienEnergien aus Quellen, die sich kurzfristig regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Ressourcen stehen erneuerbare (auch regenerative) Energien unbegrenzt zur Verfügung. Dazu gehören vor allem die Wind- und Sonnenenergie, die Wasserkraft, die Geothermie sowie die Energie, die durch Gezeiten entsteht. Auch die aus der Biomasse gewonnene Energie zählt zu regenerativen Energien. – Standard (270)“. Förderfähig sind dabei Anlagen, die der Stromerzeugung dienen. Nicht gefördert werden dagegen solarthermische Anlagen, die die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern für eigene Nutzung kaufen. Die Fördermittel werden an private Antragsteller, freiberuflich Tätige, Landwirte, gemeinnützige Organisationen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen und solche mit kommunaler, kirchlicher und karitativer Beteiligung vergeben. Dabei müssen die Anträge immer vor dem Kauf der Solaranlagen gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, mit diesem Programm bis zu 100% der gesamten Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer zu finanzieren.

Einen Überblick über alle aktuellen Förderungen bzw. Förderprogramme für Solaranlagen bieten Fördermittel rechner im Internet. Die Fördermittelauskunft wird für jeden Interessenten individuell und unverbindlich erstellt. Dabei erfährt man z.B., ob eine Förderung des BAFA in Anspruch genommen werden kann, denn auch diese Institution unterstützt die Anschaffung von Solaranlagen.

Förderung von Solaranlagen durch BAFA

Das BAFA fördert Anlagen, soweit diese Energie zum Beheizen von Räumen, Prozesswärme oder solare Kälte erzeugen. Förderfähig sind darüber hinaus Solaranlagen, die eine kombinierte Wassererwärmung und Raumheizung ermöglichen. Eine weitere Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Solaranlagen ist, dass diese in einem bereits bestehenden Gebäude installiert werden. Solaranlagen in Neubauten können nicht mehr gefördert werden. Die einzige Ausnahme bilden hier Anlagen, die der Erzeugung von Prozesswärme dienen. Im Rahmen der Basisförderung werden außerdem keine Solaranlagen gefördert, die ausschließlich dazu genutzt werden, warmes Wasser bereitzustellen.

Kombinations- und Effizienzbonus

Neben der Basisförderung findet man beim BAFA verschiedene Boni. So kann 2011 der regenerative Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Dieser setzt voraus, dass zusätzlich zur Installation einer Solaranlage eine förderfähige Wärmepumpe oder Biomasseanlage eingebaut wurde. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme der beiden Anlagen nicht mehr als 6 Monate beträgt. Diese Frist muss auch beim Einreichen der Anträge eingehalten werden. Dabei ist für jede Anlage ein eigener Antrag notwendig. Des Weiteren ist die Gewährung dieses Bonus davon abhängig, ob ein Hydraulischer AbgleichAbstimmung des Wasserdurchflusses durch die Heizungsanlage. Jeder Heizkörper bzw. –kreis soll mit der entsprechend notwendigen Wärmemenge versorgt werden, um die jeweiligen Räume auf Wunschtemperatur zu erwärmen. Bei optimaler Abstimmung sind erhebliche Energieeinsparungen möglich. Hierfür sollte in jedem Heizkreis/ an jedem Heizkörper annähernd der gleiche Druck (gleiche Durchflussmenge) zur Verfügung stehen. Sollte ein hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt werden hat dies eine überhöhte oder geringe Wärmeabgabe einzelner Heizkörper, eine ungleichmäßige Durchströmung, störende Strömungsgeräuschen oder einen hohen Pumpenstrom zur Folge. der Anlage durchgeführt wurde. Ab 2011 müssen zudem die Umwälzpumpen der Heizungsanlage den Anforderungen der Effizienzklasse A genügen.
Wird eine Solaranlage zur kombinierten Wassererwärmung und Raumheizung in einem Wohngebäude mit einer sehr guten Energieeffizienz installiert, besteht die Möglichkeit einen Effizienzbonus zu bekommen. Die Beurteilung der energetischen Effizienz richtet sich dabei nach den Vorgaben der EnergieeinsparverordnungEnergieeinsparverordnung = EnEV Ziel dieser Verordnung ist es den Heizwärmebedarf von Gebäuden zu begrenzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neu errichtete Gebäude gelegt, deren Heizwärmebedarf rechnerisch einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Wie dieser Wert eingehalten wird, ist dem Planer überlassen, es wird lediglich die Obergrenze festgelegt. Hierbei wird der Einsatz erneuerbarer Energien belohnt, da diese positiv in die Rechnung mit eingehen. Energien mit hohen Umwandlungsverlusten wie beispielsweise Strom gehen hingegen negativ mit ein. Um die Obergrenze nicht zu überschreiten ist eine Kombination hochwertiger Wärmedämmung mit hochwertiger Heiztechnik von Nöten. Für Altbauten gilt die EnEV erst, wenn größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Haus verkauft bzw. neu vermietet, ist die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben, der Aufschluss über den Energieverbrauch des Gebäudes gibt. (EnEVEnergieeinsparverordnung. Teil des deutschen Baurechts. Enthält technische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch. Siehe Energieeinsparverordnung.) 2009. Dieser Bonus kann nicht zusammen mit dem regenerativen Kombinationsbonus beantragt werden.
Neben den beiden beschriebenen Boni können Solaranlagen mit dem Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen sowie dem Innovationsbonus gefördert werden.